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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Grundlage unserer Kalkulationen, Angebote und Rechnungen sind diese Geschäftsbedingungen, die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB neueste Fassung) sowie die anerkannten Regeln der Technik. Zusätzliche Vertragsbedingungen können vereinbart werden, wenn unserem Leistungsangebot der Zuschlag erteilt werden soll.

Grundsätzlich halten wir uns vier Wochen an unser Angebot gebunden. Sollten in dieser Zeit vorhersehbare Änderungen der Kalkulationsbasis eintreten, sind wir berechtigt, Nachforderungen in Höhe der uns entstehenden Kosten mit den entsprechenden Zuschlägen zu fordern. In unseren Preisen sind, wenn nichts anderes ausdrücklich erwähnt, keine Mauer-, Beiputz- oder Versiegelungsarbeiten enthalten.

In der Regel werden keine Pauschalaufträge übernommen. Lieferungen und Leistungen werden nach Aufmass bzw. Leistung abgerechnet.

Wenn kein besonderer Antrag auf Abnahme der von uns erbrachten Leistungen gestellt wird, gilt die Rechnungslegung als solche. Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn die Abnahme nicht innerhalb von 12 Werktagen schriftlich verweigert wird und alle Mängel angezeigt werden. Eine Verweigerung der Abnahme kann nur bei wesentlichen Mängeln bis zu deren Beseitigung erfolgen.

Gelieferte Materialien und angefertigte Gegenstände bleiben bis zur restlosen Bezahlung Eigentum, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

Angeforderte Abschlagszahlungen und Rechnungen sind innerhalb einer Woche ab Ausstellungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Bei Überschreitung dieser Fristen erfolgt sofort und unabhängig von einzelnen Mahnverfahren Zinsberechnung in Höhe der banküblichen Überziehungszinsen je angefangenen Monat. Wechselspesen gehen zu Lasten des Bezogenen.
In besonderen Fällen können Vorauszahlungen zur Beschaffung notwendiger Materialien oder aus sonstigen Gründen gefordert werden.

Im Falle, das die MwSt. nicht ausgeworfen ist, versteht sich der Endpreis zuzüglich der jeweils z.Z. geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Gerichtsstand und Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung, sowie für alle sich aus dem Vertragsverhältnis etwa ergebenden Streitigkeiten, ist Brühl.

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